Wer übernimmt die Kosten für eine Therapie?
- Gesetzlich Versicherte: Die Kosten werden vollständig von der Krankenkasse übernommen (nach Bewilligung).
- Privatversicherte: Abrechnung nach GOP - bitte klären Sie eigenverantwortlich vorab, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernimmt.
- Selbstzahler: Therapie auf Wunsch ohne Einbezug der Krankenkasse möglich, hier erfolgt ebenfalls eine private Abrechnung gemäß GOP (à 50 Minuten beträgt dies je nach Aufwand zwischen 131,15 €- 153,00 €).
Wie läuft die Anmeldung ab?
- Telefonische Kontaktaufnahme
- Psychotherapeutische Sprechstunde bzw. Erstgespräch (erstes Kennenlernen, Auftragsklärung, Besprechung des weiteren Vorgehens)
- Folgetermine (sog. Probatorik): Erfassung der aktuellen Lebenssituation, Anamnese der Lebensgeschichte und Krankheitsvorgeschichte des Kindes/Jugendlichen, sowie die Krankheitsvorgeschichte, Diagnostik
- Erstellen und Besprechen von möglichen Diagnosen sowie eines Behandlungs- und Therapieplanes mit Therapiezielen
- Antrag an Krankenkasse
- Regelmäßige Sitzungen (50 Minuten, wöchentlich oder 14-tägig)
Achtung: bei der Anmeldung wird bereits geklärt ob derzeit freie Plätze vorhanden sind, ob es die Möglichkeit eines Platzes auf der Warteliste gibt oder welche anderen Maßnahmen evtl. ergriffen werden müssen.
Was wird beim Erstgespräch benötigt?
Zum Erstgespräch bringen Sie bitte die Krankenversicherungskarte des Kindes/ Jugendlichen, ggf. Berichte/Vorbefunde von Vorbehandlern in Kopie, das gelbe Untersuchungsheft (U-Heft) und Schulzeugnisse des Kindes/Jugendlichen mit.
Zudem erhalten Sie von mir einen Aufnahmebogen, der bitte im Vorfeld (per Email) wieder an mich zurück geschickt wird oder spätestens zum Erstgespräch mitgebracht wird.
Die Kosten für die Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen und in der Regel auch von allen privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Weitere Informationen zum Ablauf erhalten Sie im Erstgespräch in der Praxis.
Es wird keine Überweisung von Kinder- / Jugendärzten oder Kinder- / Jugendpsychiatern benötigt.
Schweigepflicht und Datenschutz
Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB). Ohne Zustimmung werden keine Informationen weitergegeben – auch nicht an Eltern, wenn das nicht gewünscht und gesetzlich nicht erforderlich ist.

